Konzepte der Cannabis Fachgeschäfte

Konzepte ist genau die richtige Formulierung: Die Niederländischen Coffeeshops gibt es schon seit den 1970er Jahren. Innerhalb der letzten Jahrzehnte haben sich weitere Konzepte entwickelt, wie Cannabis in einer regulierten Umgebung abgegeben werden kann.

Folgende Konzepte existieren (sowie Länder mit laufender Umsetzung):

  • Coffeeshops (Niederlande)
  • Cannabis Social Clubs (Spanien, Niederlande, Belgien, Uruguay)
  • Apotheken (Deutschland, diverse andere EU-Länder, Uruguay)
  • Dispensary & Caretaker Modell (USA, Kanada)

Coffeeshop Konzept

Ein Coffeeshop ist eine geduldete Verkaufsstelle von Cannabisprodukten mit THC-Anteil in den Niederlanden. Unter bestimmten Voraussetzungen wird auf eine Strafverfolgung verzichtet.

Auflagen und gesetzliche Bestimmungen

Das Betreiben eines Niederländischen Coffeeshops ist mit Auflagen nach den AHOJG-Kriterien verbunden:[1]

  • A (geen affichering) bedeutet: Keine Werbung, weder an der Außenfront des Cafés, noch in Form von Medienwerbung (Radio, Presse, Handzettel) oder durch Werbegeschenke wie Feuerzeuge, Kugelschreiber oder Sonstiges.
  • H (geen harddrugs) bedeutet: Weder Verkauf harter Drogen noch die Duldung von Besitz oder Konsum derselben durch Gäste.
  • O (geen overlast) bedeutet: Keine Ruhestörung oder Belästigung von Anwohnern und Passanten.
  • J (geen verkoop aan jeugdigen) bedeutet: Kein Verkauf an Jugendliche unter 18 Jahren.
  • G (geen verkoop van grote hoeveelheden) bedeutet: Keine großen Mengen, weder beim Verkauf an Gäste (max. 5 g pro Person und Tag) noch beim Bestand im Café (maximal 500 g).

Bei einer Gesetzesnovellierung im Jahr 1995 wurden die Bestimmungen verschärft: Cannabis darf seitdem nur noch an Personen über 18 Jahre verkauft werden und nur in einer maximalen Menge von 5 g pro Person. Zuvor war die Abgabe an Jugendliche ab 16 Jahren erlaubt und die Höchstverkaufsmenge lag bei 30 g.[2]

Amsterdamer Coffeeshops bekommen in unregelmäßigen Abständen Besuch von einer sogenannten Drogenpolizei. Diese kontrolliert die Coffeeshops und händigt nach erfolgreicher Kontrolle ein rechteckiges grün-weißes Siegel mit Nummer aus, welches einen ordentlichen Coffeeshop auszeichnet. Dieses Siegel muss der Ladenbesitzer an der Eingangstür seines Ladens anbringen.

Ein weiteres Kriterium ist, dass in Coffeeshops zumeist kein Alkohol ausgeschenkt werden darf. Insbesondere in Amsterdam und in Den Haag gibt es jedoch auch Ausnahmen von dieser Regel: Hier wurde im Zuge einer Normalisierungspolitik bzgl. Alkohol und Cannabis an einige Coffeeshops auch die Lizenz zum Alkoholausschank gegeben.

Cannabis Social Clubs

Cannabis Social Club (CSC) sind nicht-kommerzielle Vereine, welche den professionellen, kollektiven Anbau einer sehr limitierten Menge von Cannabis organisieren, gerade genug, um die persönlichen Bedürfnisse der Clubmitglieder zu decken.

Anbau, Transport, Verteilung und Konsum müssen Sicherheitschecks und Qualitätskontrollen unterstehen, dies ohne Werbung, Ladenschild oder Schaufenster. Die Mitglieder sichern die Finanzen des Systems durch Mitgliederbeiträge entsprechend ihren Bedürfnissen.

Cannabishandel darf es keinen geben. Die Mitglieder müssen sich dazu verpflichten, kein Cannabis zu verkaufen und nicht Dritte, vor allem Minderjährige zum Konsum zu ermuntern.

Ein Projekt von Europäern

Heute bestehen bereits aktive CSCs in Spanien und Belgien. Der Verein Trekt Uw Plant („Ziehen Sie Ihre Pflanze“), welcher von Cannabiskonsumenten in Antwerpen gebildet wurde, startet seine erste kollektive Pflanzung. In Übereinstimmung mit der lokalen belgischen Politik wird das Pflanzen einer weiblichen Cannabispflanze pro Person toleriert, obschon es nicht legal ist. Mit der Einrichtung einer kollektiven Pflanzung versucht Trekt uw Plant das Problem vieler Leute zu lösen, welche nicht selber anpflanzen können. Die Aktion zielt auch darauf, die Rechtssicherheit beim Hanfanbau zu verbessern, den Schwarzmarkt für Cannabisprodukte und den Zugang zu Cannabis für Jugendliche zu reduzieren und die Gesundheit der Konsumenten zu schützen.

Seit dem positiven Urteil für eine vergleichbare Initiative, der Vereinigung Pannagh, im April 2006 in Bilbao sind mehrere Gruppen von Hanfkonsumenten, unter der Aufsicht der spanischen Behörden, an der Arbeit. In den USA und Kanada bestehen zig Klubs für medizinische Anwender, welche oft weniger transparent funktionieren als Cannabis Social Clubs.


Cannabisfachgeschäft nach CannKG

Der Entwurf eines Cannabiskontrollgesetzes (CannKG) ist ein von der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen am 20. März 2015 in den deutschen Bundestag eingebrachter Gesetzesentwurf, der zum Ziel hat, Volljährigen einen rechtmäßigen Zugang zu Cannabis als Genussmittel zu ermöglichen und zugleich dem Jugend- und Verbraucherschutz sowie der Suchtprävention zu dienen. Der Gesetzentwurf (Drucksache 18/4204) vom 3. März 2015 löste kontroverse Reaktionen und ein deutschlandweites Medienecho aus. (Wikipedia)

Der Gesetzentwurf erlaubt Erwachsenen einen mengenmäßig begrenzten Zugang zu Cannabis und Cannabisprodukten. Hierzu dürfen Erwachsene eine begrenzte Anzahl von Cannabispflanzen für den privaten Verbrauch anbauen sowie die Ernte dieser Pflanzen aufbewahren und konsumieren. Erwachsene können daneben Cannabis in sogenannten Cannabisfachgeschäften erwerben.

Dispensary (Abgabestelle) Modell Kanada

Abgabestellen für medizinisches Cannabis existieren in Kanada, sind aber kein "erlaubtes" Modell. Deswegen stehen sie immer wieder mit der Strafverfolgung und der Stadtregierung in Konflikt. Die Befürworter sehen darin Clubs, die Cannabis ausschließlich zu medizinischen Zwecken verkaufen. Eine kürzlich durchgeführte Studie zeigt auf, dass 65% der kanadischen Bevölkerung die privat geführten Abgabestellen befürworten.

Kanada hat zum 1.1. 2018 Cannabis mit der Gesetzesvorlage C-45 komplett reguliert, auch für den nicht-medizinischen Gebrauch, und wird damit das erste G7-Land, welches Cannabis legalisiert. Es gibt Lizenzen für Anbauer und Händler sowie Micro-Lizenzen für den Heimanbau. Am 20. Juni 2018 segnete der kanadische Senat die Gesetzesvorlage C-45 ab und machte damit endgültig den Weg frei für die Legalisierung, die dann am 17. Oktober in Kraft trat. Die "Legalisierung" ist dennoch bislang nicht einheitlich, da jede der 10 kanadischen Provinzen und weitere Territorien über ein hohes Maß an Selbstständigkeit verfügen.